GRUNDPFLEGE

SGB XI und XII

Da pflegebedürftige Kunden häufig nicht mehr ohne Unterstützung den Alltag meistern können, unterstützen wir Sie gern, wenn es alleine nicht mehr geht. Denn dann kommen wir als ambulanter Pflegedienst ins Spiel. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und helfen Ihnen. Zum Beispiel unterstützen wir Sie bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme.

Diese Leistungen der Grundpflege werden normalerweise von Alten- oder Krankenpflegehelfer/innen durchgeführt, in unserem Konzept wird auch diese Leistung von examinierten Pflegekräfte übernommen, so dass Grund- und Behandlungspflege von einer Fachkraft und somit einer Bezugsperson für Sie, übernommen werden.

Grundpflege:
Definition und Leistungen im Überblick

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.

Der Unterstützungsgrad, also der Aufwand für die Grundpflege, spielt dann eine besondere Rolle, wenn es um die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen einer Einstufung in einen der fünf Pflegegrade geht: Die Grundpflege nach Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) ist eine Leistung der Pflegeversicherung.

Anspruch auf diese Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 (bzw. bisheriger Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3).

  • Umfassende Körperpflege

  • Waschen, Kämmen und Rasieren

  • Der Toilettengang: Darm und Blase entleeren

  • Die Ernährung in der Pflege

  • Mobilität

  • Krankenbeobachtung

  • Prophylaxen

  • Förderung

So vermeiden Sie Ihre Pflegegeldkürzung

Ab Pflegegrad 2 sind Sie laut § 37.3 SGB XI zur Pflegeberatung verpflichtet. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!

  • Vermeidung der Pflegegeld-Kürzung
  • Pflichttermin – einfach organisiert
  • Entlastung, Hilfe & Beratung

Leistungen auf einen Blick:

Umfassende Körperpflege

Die Körperpflege ist ein großer Bereich, bei dem der Patient Hilfe beim Waschen bekommt, sowie das Putzen der Zähne wird erledigt. Ebenfalls eine Unterstützung beim Toilettengang beinhaltet die umfassende Körperpflege.

Waschen, Kämmen und Rasieren

Die Wäsche der pflegebedürftigen Person kann im Stehen, im Sitzen oder im Liegen erfolgen. Abhängig davon, was die Versorgung erforderlich macht und welche Pflegestufe vorhanden ist, wird auch die Mundhygiene vollständig übernommen. Neben dem waschen wird auch noch das Kämmen und Rasieren erledigt.

Der Toilettengang: Darm und Blase entleeren

Eine umfassende Pflege beinhaltet auch eine Hilfestellung zur Entleerung
des Darms und der Blase. Hygienemaßnahmen im Intimbereich werden ebenfalls vom Pflegedienst übernommen. Eine notwendige Reinigung von Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel dem Katheter, dem Kathederbeutel und dem Urinbeutel wird ebenfalls erledigt. Auch das Wechseln von Materialien bei Inkontinenz gehört zu einer umfassenden Pflege.

Die Ernährung in der Pflege

Ernährung in der Pflege heißt nicht etwa Lebensmittel zu beschaffen oder Essen zu kochen. Gemeint ist die für eine Nahrungsaufnahme beziehungsweise für einen Essensvorgang zu sorgen. Einige Pflegepersonen sind nicht mehr in der Lage die Nahrung auf herkömmlichen Wege aufzunehmen und müssen mit Hilfe einer Sonde ernährt werden. Aus diesem Grund gehört zum Beispiel PEG Magensonde in der Pflege dazu.

Die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme beinhaltet folgendes:
  1. Mundgerechte Zubereitung des Essens
  2. Gefährliche Bestandteile wie beispielsweise Knochen werden entfernt
  3. Das Essen anreichen
  4. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  5. Pflege der Sonde
Mobilität in der Grundpflege

Bei der Mobilität in der Pflege ist die Hilfestellung gemeint, um der pflegebedürftigen Person zu helfen zum Beispiel aus dem Bett aufzustehen und zu Bett zu gehen. Ebenfalls das An- und Ausziehen der Bekleidung fällt unter die Mobilität. Die Pflege beinhaltet auch ein freies Bewegen in den eigenen vier Wänden, sowie die Wahrnehmung von Arztbesuchen. Bei diversen anderen ärztlichen Maßnahmen, wie beispielsweise einer Infusion wird dem Patienten ebenfalls Hilfe geleistet. Deswegen kann ein ambulanter oder privater Pflegedienst, welcher nach Bedarf auch mehrmals täglich bei den Bedürftigen zu Hause auftaucht, in Anspruch genommen werden. Bei der 24 Stunden Pflege hingegen zieht eine ausgebildete Betreuungsperson bei der bedürftigen Person gleich und ist somit rund um die Uhr zur Stelle. Asmen Pflegedienst bietet Ihnen diese Pflege zu Hause, in familiären Atmosphäre und ist zudem günstiger als ein Pflegeheim / Altersheim / Altenheim.

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne kostenlos bei Ihnen Zuhause.

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  • GRUNDPFLEGE LEISTUNGEN
    Da pflegebedürftige Kunden häufig nicht mehr ohne Unterstützung den
    Alltag meistern können, unterstützen wir Sie gern, wenn es alleine nicht mehr geht.
    Denn dann kommen wir als ambulanter Pflegedienst ins Spiel. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und helfen Ihnen. Zum Beispiel unterstützen wir Sie bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme.
    Diese Leistungen der Grundpflege werden normalerweise von Alten- oder Krankenpflegehelfer/innen durchgeführt, in unserem Konzept wird auch diese Leistung von examinierten Pflegekräfte übernommen, so dass Grund- und Behandlungspflege von einer Fachkraft und somit einer Bezugsperson für Sie, übernommen werden.

    • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden
    • An- und Auskleiden
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
    • Verabreichung von Sondennahrung
    • Hilfe bei der Flüssigkeitsaufnahme
    • Aktivierende Pflege mit Bewegungsübungen
    • Prophylaxe-Maßnahmen
    • Prävention von Lungenentzündung
    • Prävention von Dekubitusgeschwüren
    • Prävention von Thrombose
    • Prävention von Verstopfungen
    • Positions- und Bewegungsunterstützung
    • Unterstützung beim Toilettengang
    • Verwendung von Inkontinenzprodukten